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Anmeldungen sind weiterhin möglich

Der Standzuteilungs-Prozess wurde im Mai gestartet. Aufgrund der corona-bedingten Verzögerungen ist es allerdings auch weiterhin noch möglich sich als Aussteller für die WEGA 2022 anzumelden

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Thurgauer Talente: jetzt bewerben!

Nachwuchstalente können sich jetzt für Auftritte auf der TKB-Bühne bewerben.

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Vorbereitungen für WEGA 2022 starten

Mit den vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen die Chancen auf eine Durchführung der WEGA sehr gut. Demnach starten die Planungen für die Thurgauer Messe, die vom 29. September bis 3. Oktober 2022 stattfindet.

Mitte März erhalten interessierte Aussteller die Aussteller-Unterlagen.

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Die WEGA 2021 kann definitiv nicht stattfinden

Die WEGA wird in der aktuellen Rechtslage gesamthaft als Grossveranstaltung eingestuft, weil sie eine Kombination aus Messe und Stadtfest ist. Das bedeutet, dass der Zugang nur Personen mit Covid-Zertifikat erlaubt wäre. Eine Absperrung des WEGA-Geländes und eine Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem Covid-Zertifikat sind in der besonderen Konstellation der WEGA ohne eigenes Areal mitten im Stadtzentrum allerdings nicht umsetzbar. Weil damit die Voraussetzungen an eine Grossveranstaltung nicht erfüllt werden können, kann die zuständige kantonale Behörde keine Bewilligung in Aussicht stellen. Die WEGA kann damit 2021 definitiv nicht stattfinden.

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Für den Entscheid zur Durchführung der WEGA sind weitere Abklärungen notwendig

Die neuen Lockerungen wecken Hoffnung, dass die WEGA 2021 allenfalls doch noch stattfinden könnte. Ein definitiver Entscheid kann allerdings erst nach weiteren Abklärungen gefällt werden.

„Wir haben nun doch noch Hoffnung auf eine WEGA 2021, entscheiden können wir aber erst nach weiteren Abklärungen“, so WEGA-Verwaltungsratspräsident Heinz Schadegg. Sowohl für die Hallen als auch für das Aussengelände gelten nach wie vor noch Einschränkungen, allerdings gehen diese deutlich weniger weit als die bisherigen Auflagen des Bundesrates. Deshalb muss der Kanton nun entscheiden, ob die WEGA Ende September bewilligungsfähig ist. „Von der gesundheits-polizeilichen Bewilligung hängt auch ab, ob die WEGA unter den bundesrätlichen ‚Schutzschirm für Publikumsanlässe‘ gestellt werden kann“, so der WEGA-Präsident. „Ohne diese Zusage kann die WEGA nicht durchgeführt werden, denn das hohe finanzielle Risiko einer kurzfristigen Absage kann die WEGA nicht allein tragen.“

Parallel dazu ermitteln die WEGA-Macher in einer breit angelegten Befragung der bisherigen Teilnehmer auch das Interesse der Aussteller. Es gilt nun schnell herauszufinden, ob sich – trotz allfälliger Einschränkungen – genügend Aussteller an der WEGA 2021 beteiligen werden. Sofern der Schutzschirm bewilligt wird, ist sichergestellt, dass den Ausstellern bei einer kurzfristigen Absage die Standgebühr vollumfänglich zurückerstattet werden kann. „Wir hoffen, dass wir möglichst bald einen Entscheid des Kantons vorliegen haben“, so Geschäftsführer Gregor Wegmüller, „denn die Zeit rennt uns sonst für die Planung eines solchen Grossanlasses davon.“

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